Glossar zu Begriffen im Veranstaltungsmanagement
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Versammlungsstättenverordnung
Die Versammlungsstättenverordnung regelt den Bau und Betrieb von Gebäuden aller Art, dazu gehören auch sogenannte fliegende Bauten. Anwendung findet die Versammlungsstättenverordnung ab einer bestimmten größe. Bei Diskotheken zum Beispiel ab 100qm oder bei Bühnen ab 200qm. Ob die Versammlungsstättenverordnung gilt entscheidet die jeweilige Baubehörde im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Bauabnahme. Eine Baugenehmigung und Bauabnahme ist auch für fliegende Bauten notwendig. So muss in der Regel bei jedem Aufbau von einem fliegenden Bau erneut durch die Baubehörde eine Bauabnahme erfolgen. Die Versammlungsstättenverordnung ist in Deutschland Länderrecht. Wesentliche Inhalte der Versammlungsstättenverordung sind Sicherheitsvorschriften wie zum Beispiel für Rettungswege, Baustoffe und Bauteile sowie allgemeine Betriebsvorschriften für den Betreiber.