Glossar zu Begriffen im Veranstaltungsmanagement
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Gema
Gema steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die Gema ist als Verein organisiert, Hauptziel ist die Verwaltung der Rechte für ihre über 60000 Mitglieder, hauptsächlich Textdichter, Komponisten und Musikverleger. Die Gema übernimmt die finanzielle Abwicklung bei Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken von Musikschaffenden. Aufführungen von Musikern oder das Abspielen von Radio oder Fernsehen müssen der Gema gemeldet werden.
Die Verwertungsgesellschaft sorgt also dafür, dass ihre Mitglieder bei Verwendung der urheberrechtlich geschützten Werke einen Anteil, Tantiemen, bekommen.
Vor allem im Bereich Eventmarketing ist es essentiell, den rechtlichen Rahmen für die Verwendung von Musikstücken, etc. zu klären.
Der A&O Veranstaltungsservice übernimmt die Anmeldung für Ihre Veranstaltung.